Sozialdienst

Grafik die einen weiblichen Kopf andeutet

N.N.
Leitung Sozialdienst


Das Team des Sozialdienstes möchte Ihnen und Ihren Angehörigen Rat und Hilfe bei Schwierigkeiten, Problemen und Ängsten bieten, die im Zusammenhang mit Ihrer aktuellen Erkrankung und deren Folgen stehen.


Kontakt

Montag bis Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 15 Uhr
Telefon +49(0)6898/12-2445
sozialdienst-vkthou-shalt-not-spamshg-kliniken.de


Adresse

SHG-Kliniken Völklingen
Richardstraße 5-9
D-66333 Völklingen

Parkhaus/Eingang
Pasteurstraße 11a


Leistungsspektrum

Gaby Lichtenberg und ihr Team sind Ihnen gerne in folgenden Punkten behilflich. In Gesprächen versuchen wir, vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Lebenssituation, mit Ihnen gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln und einzuleiten, die Ihnen eine problemlose Entlassung aus unserem Hause ermöglichen. Wir arbeiten eng mit Institutionen, Einrichtungen und Personen zusammen, die sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hauses am Entlassungsprozess beteiligt sind.

Sozialrechtliche Beratung, zum Beispiel 

  • über die Leistungen der Pflege- und Rentenversicherung
  • im Hinblick auf den Antrag für Anerkennung der Schwerbehinderung
  • im Bereich der rechtlichen Betreuung
  • zu den Themen Vorsorge- und Betreuungsvollmacht
  • Information und Beratung über die Möglichkeiten der häuslichen Pflege und Versorgung;  
  • Organisation und Vermittlung von ambulanten Hilfen wie Sozialstationen, fahrbarem Mittagstisch, ambulanten Hospizdiensten, Hausnotrufsystemen u. v. m.  
  • Hilfestellung bei der Beantragung von Hilfsmitteln;  
  • Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim-, Tagespflege-, Kurzzeitpflege- oder Hospizplatz für Sie selbst oder ihre Angehörigen;  
  • Weitervermittlung an Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt.    

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen es wünschen, steht der Sozialdienst für Sie auch in anderen Fragestellungen bereit.

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenversicherung. Sie kann bei be­stimmten Erkrankungen oder nach operativen Eingriffen durch Ihren behandelnden Arzt im Krankenhaus beantragt werden. Die Mitarbeiterinnen des AHB-Büros, Angela Schmitt und Monika Grün helfen Ihnen gerne weiter. Die Ziele einer Anschlussheilbehandlung sind die medizinische Weiterbehandlung sowie verloren gegangene Funktionen oder Fähigkeiten wiederzuerlangen oder auszugleichen. Der Patient soll zudem wieder an die Belastungen des Alltags- und Berufs­lebens herangeführt werden.

Die AHB dauert in der Regel drei Wochen und muss spätestens 14 Tage nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden. Es besteht die Möglichkeit der ambulanten oder stationären AHB.

Eine spezialisierte Form der AHB ist die Geriatrische Anschlussheilbehandlung. Sie ist für ältere Patienten vorgesehen. Ziel dieser AHB ist die Wiederherstellung der individuellen Selbständigkeit und die Vermeidung von Pflegbedürftigkeit nach einer schweren Erkrankung.
Hat Ihnen Ihr behandelnder Arzt nun eine Anschlussheilbehandlung empfohlen, beraten wir Sie gerne bezüglich der möglichen Rehabilitationskliniken, klären für Sie die sozialversicherungsrechtlichen Voraus­setzungen und kümmern uns um die weiteren Formalitäten.
Es besteht für Patienten die Möglichkeit direkt vom Krankenhaus eine AHB anzutreten. Für diesen Fall wird der Transport von Krankenhaus zur AHB-Klinik von der SHG-Klinik organisiert. Ist der Patient nach dem Krankenhausaufenthalt noch einige Tage zu Hause, so kann er von dort den Aufenthalt in der AHB-Klinik antreten.

Wir unterstützen Sie, damit Sie auch nach dem Aufenthalt optimal versorgt sind.

Mit Beginn Ihres Aufenthalts arbeiten unsere Ärzte, Pflegekräfte und unser Sozialdienst Hand in Hand, um Ihnen eine sorgenfreie Wiederkehr in den Alltag zu ermöglichen und frühzeitig die dafür notwendigen Schritte einzuleiten. Auch wenn Sie oder Ihre Angehörigen nach der Behandlung auf eine intensive Unterstützung, Pflegeleistungen oder Hilfsmittel angewiesen sind, stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Bereits bei Ihrer Aufnahme wird der Nachsorgebedarf strukturiert erfasst. Fortan wird während Ihrer medizinischen Behandlung auch kontinuierlich an Ihrem individuellen Entlassungsplan gearbeitet. Am Tag Ihrer Entlassung erhalten Sie einen Arztbrief, in dem Sie alle relevanten Informationen zu Ihrem Aufenthalt, einen Medikationsplan und weitere Hinweise zum Verhalten nach dem Aufenthalt finden. Rechtzeitig vor Ihrer Entlassung finden des Weiteren noch ein ärztliches und ein pflegerisches Entlassungsgespräch statt. In diesen Gesprächen können Sie alle Fragen bezüglich Ihrer Entlassung klären. Für Rückfragen während und nach Ihrem Aufenthalt steht Ihnen die jeweilige Station unserer Kliniken telefonisch zur Verfügung.