Zentrum für psychiatrische Rehabilitation, ATZ/RPK

Elisabeth Hoffmann

Ärztliche Leitung
Fachärztin für Neurologie
Fachärztin für Psychiatrie, Psychotherapie
Zusatzbezeichnung Sozialmedizin


Das Zentrum für psychiatrische Rehabilitation, ATZ/RPK ist eine Rehabilitationseinrichtung für Jugendliche und Erwachsene. Wir erbringen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß der RPK-Empfehlungsvereinbarung vom 29. September 2005.

Wir verstehen die Rehabilitation als ganzheitlichen Vorgang, in dem die Aspekte der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation nicht nacheinander eingesetzt werden, sondern in einem integrativen Prozess von einem multiprofessionellen Team als Komplexleistung erbracht werden.

Die Rehabilitanden werden als Partner im Rehabilitationsprozess betrachtet. Die Therapieplanung erfolgt individuell und bedarfsorientiert. Es findet eine Vernetzung mit den Vorbehandlern und den Hilfesystemen im persönlichen und beruflichen Umfeld des Rehabilitanden statt. So können die Ressourcen und Fähigkeiten der erkrankten Menschen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes am besten gefördert und eine verbesserte Integration und Lebensqualität sowie Teilhabe an allen Lebensbereichen ermöglicht werden.
In unserem Rehabilitationsteam stehen Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie, psychologische Psychotherapeuten, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, Sporttherapeuten, Ergo- und Arbeitstherapeuten, ein Rehabilitationspflegeteam und eine Internatsbetreuung zur Verfügung.

In der Einrichtung stehen als Arbeitstherapiebereiche neben der Ergotherapie/Druck/Papier die Bereiche Büro/Verwaltung mit EDV und schulischer Förderung, ein handwerklicher Bereich mit Elektrotechnik, Haus-Garten-Holz, Metall(-Grunderprobung) sowie Hauswirtschaft zur Verfügung. darüber hinaus Praktikumsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Zentrum arbeitet in der Bundesarbeitsgemeinschaft RPK und in der Bundesarbeitsgemeinschaft medizinisch-beruflicher Rehabilitationseinrichtungen der Phase II mit. Es führt das Qualitätssiegel der Bundesarbeitsgemeinschaft medizinisch-beruflicher Rehabilitationseinrichtungen.

Im Rahmen der stationären Reha-Maßnahmen ist die Mitnahme von Hunden möglich. Die waldrandnahe Lage der Klinik mit vielfältigen Spazier- und Wandermöglichkeiten bietet ideale Voraussetzungen für einen gelungenen Therapieaufenthalt mit Hund. Unsere Aufnahmekoordination, Frau Sandra Schank, erteilt hierzu gerne weitere Auskünfte.


Kontakt

Ärztliches Sekretariat
Telefon +49(0)681/889-2539
Fax +49(0)681/889-2570
sekr.arzt.atzthou-shalt-not-spamsb.shg-kliniken.de

Sekretariat der Verwaltungsdirektion
sekr.atzthou-shalt-not-spamsb.shg-kliniken.de


Antragsverfahren

Sandra Schank
Telefon +49(0)681/889-2551
Fax +49(0)681/889-2196
s.schankthou-shalt-not-spamsb.shg-kliniken.de


Adresse

Reha-Einrichtungen
Zentrum für psychiatrische Rehabilitation, ATZ/RPK
Sonnenbergstraße 10
D-66119 Saarbrücken


Leistungsspektrum

1. Kontaktaufnahme
Bitte melden Sie sich bei Frau Sandra Schank an. Diese informiert Sie dann gerne über das weitere Vorgehen.
Telefon +49(0)681/88925-51 oder
Fax +49(0)681/88921-96 oder per
s.schank@sb.shg-kliniken.de

2. Informationsveranstaltung
Bitte informieren Sie sich, wann die nächste Veranstaltung stattfindet.

3. Ärztliches Aufnahmegutachten
Wenn Ihre Antragsunterlagen bei uns eingereicht sind, fordern wir aktuelle ärztliche Unterlagen an und laden Sie dann zu einem Gespräch mit einem unserer Ärzte ein. Hier wird festgestellt, ob Reha-Bedarf besteht und welcher Reha-Träger zuständig ist.

4. Beantragung beim Leistungsträger
Wir leiten Ihren Antrag mit unserer ärztlichen Stellungnahme an den den zuständigen Leistungsträger.

5. Aufnahme in das ATZ/RPK
Sobald eine Kostenzusage vorliegt, erhalten Sie von uns Ihren Aufnahmetermin.

Alternativ
Wenn Sie nicht zu unseren Informationsveranstaltungen kommen können, aber eine Rehabilitationsmaßnahme beantragen möchten, nutzen Sie bitte die folgenden Vordrucke:

1. RPK - Antrag
Antragsformular

2. Sozialfragebogen
Bitte füllen Sie Antrag, Fragebogen und die Vordrucke Entbindung von der Schweigepflicht sorgfältig aus und senden Sie alle Formulare an unsere Aufnahmeabteilung:

ATZ/RPK
Sandra Schank
Aufnahmeabteilung
Sonnenbergstraße 10
D-66119 Saarbrücken

Sozialfragebogen ATZ/RPK
Entbindung von der Schweigeplicht Klinik
Entbindung von der Schweigeplicht Arzt
Entbindung von der Schweigeplicht Agentur für Arbeit

3. Arztbrief/Vordruck für Ihren Facharzt oder die behandelnde Klinik
Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir aktuelle fachärztliche Angaben. Wenn Ihr behandelnder Facharzt bzw. die behandelnde Klinik keine aktuellen Arztbriefe vorliegen hat, kann gerne unser Vordruck benutzt werden. Dieser ist innerhalb kurzer Zeit ausgefüllt und kann dann mit Ihren anderen Unterlagen zu uns geleitet werden.
Arztbericht

Im Rahmen der stationären Reha-Maßnahmen ist die Mitnahme von Hunden möglich. Die waldrandnahe Lage der Klinik mit vielfältigen Spazier- und Wandermöglichkeiten bietet ideale Voraussetzungen für einen gelungenen Therapieaufenthalt mit Hund. Unsere Aufnahmekoordination, Frau Sandra Schank, erteilt hierzu gerne weitere Auskünfte.

Unser multiprofessionelles Team steht unter ärztlicher Leitung und Verantwortung. Die ärztliche Leiterin ist Fachärztin für Psychiatrie mit den Zusatzbezeichnungen Sozialmedizin und  Rehabilitationswesen und mit verkehrsmedizinischer Qualifikation.

Es stehen innerhalb der Einrichtung mehrere Arbeitstherapiebereiche zur Verfügung, in denen Prüfung und Training der Grundanforderungen des Arbeitslebens, berufsspezifische Eignungsabklärungen sowie Training und Förderung stattfinden:

  • Ergotherapie/Druck- und Papier
  • Handwerklicher Bereich mit Haus-Garten-Holz und Grunderprobung Metall sowie Elektrotechnik & CAD
  • Kaufmännischer Bereich/Verwaltung mit IT-Anwendung und schulischer Förderung
  • Bereich Hauswirtschaft
  • Praktika in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes

Um den Transfer der trainierten Fähigkeiten und Fertigkeiten auf den realen Arbeitsmarkt zu gewährleisten, arbeiten wir mit Behörden und Betrieben zusammen, um eine Arbeitsplatzerprobung bzw. ein Arbeitsplatzpraktikum extern zu ermöglichen.

Sport- und Wassertherapie, sowie Rekreationstherapie im ATZ/RPK
In der Sport- und  Wassertherapie sowie in der Rekreationstherapie ist die  Entwicklung von Handlungskonzepten für ein gesundheitsbewusstes Verhalten im Umgang mit seinem Körper das übergeordnete Ziel.

Dazu gehören
Verbessern und Aufbauen der physiologischen Grundfähigkeiten wie Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Beweglichkeit und der koordinativen  Fähigkeiten.
Verbessern der sportlichen Grundfähigkeiten wie Gehen, Laufen, Springen, Schwingen, Balancieren, Werfen, Fangen und Stoßen.
Kennenlernen von Spielregeln und Wettkampfbedingungen.
Entwicklung einer bewussten Körperwahrnehmung und einer realistischen, positiven Selbsteinschätzung.
Förderung des Selbstvertrauens, Abbau von Hemmungen und Ängsten.
Steigerung der Bewegungsfreude.
Stärkung der Gemeinschaftsfähigkeit und des kooperativen Verhaltens.

Diese Ziele lassen sich grob in drei inhaltliche Themenbereiche einteilen

1. Körpererfahrung
In diesen Stunden liegt der Schwerpunkt auf einer bewussten Körperwahrnehmung wie z.B. Grenzerfahrungen in der Leistungsfähigkeit, Angstabbau, Spannungsausgleich, Naturverbundenheit und die Auseinandersetzung mit dem Element Wasser.

2. Spiele und spielerisches Bewegen
Traditionelle Sportspiele sowie selbstentwickelte Spiele und Regeln ermöglichen vielfältige Erfahrungen im sozialen Miteinander. Der offene Bewegungsumgang mit Kleingeräten wie Bälle, Seile u.v.m. führt zu experimentellen, neuen Bewegungserfahrungen.

3. Funktionelles Körpertraining
Die Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit wirkt sich positiv auf das Selbstwertgefühl aus. Eine individuelle Trainingsförderung im Kraft- und Ausdauerbereich steigert die Motivation der Trainingsbereitschaft und führt zu einer realistischen Selbsteinschätzung.

Die Rekreationstherapie teilt sich in eine angeleitete und eine eigenverantwortliche Freizeit, in der die folgenden Bewegungsräume nach persönlicher Einweisung und Absprache genutzt werden können.

Folgende Bewegungsräume/Möglichkeiten stehen zur Verfügung

  • Gymnastikhalle
  • Gymnastikraum
  • Cardiotrainingsraum
  • Krafttrainigsraum
  • Schwimmbad
  • Sauna
  • Sportplatz
  • Bouleplatz
  • Fahrradverleih

Der Internatsleiter koordiniert die Belegung und Alltagsabläufe des Internats, führt regelmäßige internats- und alltagsstrukturierende Gruppen durch und kontrolliert die Einhaltung der Hausordnung und Hygiene. Er unterstützt bei Krisen und Konflikten im Zusammenleben sowie bei Problemen der selbständigen Alltagsbewältigung.

Ärztliche Behandlung
Sie erfolgt in regelmäßigen fachärztlichen Visiten und dem zusätzlichen Angebot von Sprechstunden und Beratungen, insbesondere Ernährungs- und Gesundheitsberatung (einschließlich Raucherentwöhnung).
Schwerpunkte liegen in der Verbesserung des Krankheitsverständnisses, der Akzeptanz der Einschränkungen, des Umganges damit und der Entwicklung von Coping-Strategien.

Diagnostik
Neben der psychiatrischen Diagnostik wird die erforderliche medizinische Zusatzdiagnostik wird durchgeführt und mit den Rehabilitanden besprochen, einschließlich  Überprüfungen der Abstinenz von Suchtmitteln.
Die Akzeptanz der notwendigen ambulanten psychiatrischen Weiterbehandlung wird gefördert und die Überleitung gebahnt.

Medikamentöse Therapie
Es erfolgt mit dem Rehabilitanden eine regelmäßige Überprüfung und Bewertung der bisherigen Psychopharmakotherapie mit den Zielen der Optimierung und Verringerung von unerwünschten Wirkungen und dadurch Verbesserung der Akzeptanz, Eigenverantwortlichkeit und Vermeidung von Krankheitsrezidiven.

Krisenintervention
In Krisen- und Konfliktsituationen ist eine ärztliche Präsenz sicher gestellt, um schnellstmöglich therapeutische Hilfen, Entlastungsmöglichkeiten und medikamentöse Unterstützung zu ermöglichen.

Ärztliche Psychotherapie
Die ärztlich-psychotherapeutische Behandlung findet in Form von  Einzel- und Gruppentherapie statt, beinhaltet psychoedukative Angebote und Angehörigengespräche.

Examinierte Fachkrankenpflegekräfte, teilweise mit Fachausbildung für Psychiatrie, und ein Heilerziehungspfleger unterstützen die therapeutische Arbeit. Neben der allgemeinen Grund- und Behandlungspflege leiten sie Rehabilitanden in der Förderung von Selbständigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Sauberkeit und Ordnung bis hin zu einer gesunden  Lebensführung an. Unterstützende Gespräche werden geführt.Im psychologischen Dienst sind approbierte Psychotherapeuten und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) tätig, assistiert von einer testpsychologischen Hilfskraft.
Die psychologischen Psychotherapeuten sind verhaltenstherapeutisch orientiert und vertreten damit eine transparente, qualitativ hochwertige und evidenzbasierte Psychotherapie. Wichtigstes Ziel ist Autonomie und Selbstregulation des Rehabilitanden, um die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen.
Aufgrund der Heterogenität der Teilnehmer in Bezug auf Herkunft, Ausbildung, Krankheitsentwicklung und –ausprägung, Vorbehandlung und der geforderten individualisierten Betreuung (personenzentrierte Vorgehensweise-ICF) arbeiten wir einzeltherapeutisch. In Ergänzung bieten wir Therapiegruppen an. Es besteht ein indikatives Gruppentherapieangebot mit den Inhalten Entspannungstraining, Freizeitkompetenz und soziale Kompetenz.
Wir arbeiten störungsspezifisch (bei schizophrenen Störungen mit Psychoedukation und dem Training sozialer Fertigkeiten, mit Skill-Training bei Borderline-Störungen oder kognitiver Verhaltenstherapie und Expositionstraining bei entsprechenden Störungen), ergänzt durch Angehörigenarbeit sowie Familieninterventionen, und berücksichtigen bisher durchgeführte Therapien.

Darüber hinaus ist der Psychologe Bezugstherapeut und hat die Aufgabe, den Rehabilitationsverlauf eines Rehabilitanden zu koordinieren, d.h. die  Maßnahmebausteine zu organisieren, zu bewerten, abzusprechen, sie entsprechend dem gesundheitlichen und leistungsmäßigen Zustand des Rehabilitanden anzupassen und in einem ausführlichen Entlassungsbericht darzustellen.
Die Begleitung des Rehabilitanden in Krisenphasen findet in enger Zusammenarbeit mit dem gesamten Team statt. Wichtig sind die Verlässlichkeit der Bezugsperson in dieser für den Rehabilitanden schwierigen Situation und eine flexible Gestaltung der Dauer und Frequenz der psychotherapeutischen Gespräche.

Im Rahmen der Erprobungsmaßnahmen (Arbeitserprobung, Berufsfindung, Belastungserprobung) besteht die Aufgabe der Psychologen in der Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik unter Verwendung von Intelligenz-, Leistungs- und Persönlichkeitstests  sowie klinischen Verfahren (Fragebögen und standardisierten Interviews), gegebenenfalls neuropsychologischen Verfahren, sowie in der Beratung in Konfliktsituationen, bei Problemen mit der Krankheitsbewältigung, bei gesundheitlichem Risikoverhalten, in Bildungs- und Berufsberatung und Entscheidungsberatung. Psychotherapeutisch orientierte Einzelinterventionen sind möglich, Empfehlungen zu weiterführender Psychotherapie werden gegeben.

Eine psychische Erkrankung ist oft ein wesentlicher Einschnitt in das Leben eines Menschen und kann zu großen persönlichen, sozialen  und beruflichen Problemen führen.

Die Mitarbeiter des ATZ Sozialdienstes ergänzen die ärztliche und therapeutische Behandlung im ATZ durch fachliche Hilfen, die wir unseren Rehabilitanden, deren Angehörigen und Bezugspersonen anbieten.

Wir beraten und unterstützen bei sozialen, finanziellen und beruflichen Problemen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung oder Behinderung stehen und suchen gemeinsam mit dem Rehabilitanden  nach einer angemessenen Lösung. Hierzu arbeiten wir mit den verschiedenen Fachbereichen des ATZ sowie den im Einzelfall in Frage kommenden Institutionen, Behörden, Kostenträgern und Einrichtungen außerhalb des ATZ zusammen.

Alle Aktivitäten finden dabei im Einverständnis und in Absprache mit dem Rehabilitanden bzw. seinen Angehörigen statt.

Beratungsbeispiele

  • Beratung in sozialrechtlichen Fragen (SGB II, SGB III, SGB V, SGB VI, bezüglich Sozialgeld, Arbeitslosengeld 1 und 2 (Hartz IV), Wohngeld, Schwerbehindertenausweis, Rente, Grundsicherung  usw.)
  • Beratung und Unterstützung im Umgang mit Behörden und  Kostenträgern (Arbeitsagentur, Krankenversicherung, Job-Center, Sozialamt, Versorgungsamt, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft,  Wohngeldbehörden usw.)
  • Berufsinformation- und -beratung , regelmäßige Besuche des Berufsinformationszentrums mit Kontakt zu der Reha- und Berufsberatung der Agentur für Arbeit Saarbrücken
  • Einleitung und Durchführung von Bewerbertraining und Berufsorientierung
  • Vermittlung von Medienkompetenz (Nutzung von Internet, PC, Telefon, Fax u.ä.)
  • Einleitung  von Schuldnerberatung
  • Vorbereitung und Einleitung nachgehender Hilfen (betreutes Wohnen, Aufbau einer sinnvollen Tagesstruktur, Reintegrationsmaßnahmen, weitergehende Beratung, Tagesstätten oder Kontaktstellen usw.)
  • Rehabilitationsberatung  - Einleitung und Antragstellung nachgehender Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe
  • Zusammenarbeit mit den Angehörigen der Rehabilitanden
  • Zusammenarbeit mit sozialpsychiatrischen Institutionen
  • Psychoedukative Gruppenangebote (Schulungen, Seminare)
  • Berufsbildungsbegleitung in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BVB)

Personenkreis
Aufgenommen werden können Rehabilitanden ab dem Alter von 15 Jahren mit folgenden psychiatrischen Diagnosen:

  • Schizophrenie
  • schizotype und wahnhafte Störungen
  • affektive Störungen
  • schwere Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
  • psychische Störungen und Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns
  • Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend

Nicht aufgenommen werden

  • akut Suchtkranke und Pflegefälle sowie
  • Intelligenzminderung und Entwicklungsstörungen als Hauptdiagnose

Bei komorbiden Suchterkrankungen ist der Nachweis einer stabilen Abstinenz Voraussetzung. Ein besonderes therapeutisches Angebot besteht für Jugendliche und junge Erwachsene.

Leistungsspektrum zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation:
1. Medizinische Maßnahmen:

  • Medizinische Belastungserprobung: Dauer 6 Wochen
    Infoflyer Medizinische Belastungserprobung
  • Medizinische Arbeitstherapie: Dauer 3 bis 9 Monate
  • Medizinische Maßnahmen nach der RPK-Empfehlungsvereinbarung: Dauer 3 bis 6 Monate

2. Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben:

  • Arbeitserprobung: Dauer: bis zu 30 Kalendertagen
  • Eignungsabklärung: Dauer bis zu 70 Kalendertagen
  • Kurztests: Dauer 1 bis 3 Tage
  • Trainingsmaßnahmen: Dauer bis zu 12 Wochen
  • Rehavorbereitungslehrgang: Dauer bis zu 6 Monaten
  • Qualifizierungsbausteine: Dauer individuell
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme: Dauer bis zu 18 Monaten
  • Berufliche Anpassungsmaßnahmen im ATZ und auch betreut und begleitet in Betrieben: Dauer 3 bis 9 Monate

Zusätzlich zu unseren allgemeinen Therapieangebot erfahren Jugendliche und junge Erwachsene (15 bis 25 Jahre) im ATZ eine besondere Betreuung. Die Rehabilitation bei Ihnen geht von einem ganzheitlichen Ansatz aus, der die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Persönlichkeit und deren Kompetenzen und Ressourcen genauso berücksichtigt wie deren behandlungs- und förderwürdige Funktionsbereiche. Jugendliche und junge Erwachsene befinden sich in einer sensiblen Altersphase, in der die Weichen sowohl für die weitere Persönlichkeitsentwicklung als auch für die soziale und berufliche Entwicklung gestellt werden.

Auch die Einbeziehung der Eltern und Bezugspersonen in den Behandlungsplan spielt eine wichtige Rolle. Diese richtet sich an den Ressourcen der Adoleszenten und deren Familien aus und gibt in strukturierter Form Hilfen für die (Re-) Integration der Adoleszenten; sie umfasst sowohl die gezielte psychotherapeutische Hilfe für die einzelne Familie als auch Helferkonferenzen unter Einbeziehung der die Familien betreuenden Institutionen. Über diese Kontakte zu den Bezugspersonen kann sich das Behandlerteam bezüglich der Zusammenhänge der psychischen Störungen des Jugendlichen und ihrer Verflechtung mit dem sozialen Umfeld einen besseren Einblick verschaffen und diese Erkenntnisse in den Interventionen berücksichtigen.

Der psychotherapeutische Anteil in der Rehabilitation Jugendlicher und junger Erwachsener ist integraler Bestandteil des Gesamtkonzeptes. Von besonderer Wichtigkeit sind hier die enge interdisziplinäre Verzahnung im Rehateam sowie engmaschige Teambesprechungen. Ziel der psychotherapeutischen Interventionen ist es u.a., die Adoleszenten dahingehend zu unterstützen und zu begleiten, dass sie am Ende der Rehabilitationsmaßnahme in der Lage sind, typische Konflikte im Zusammenhang mit dem Ausbildungs-/Arbeitsplatz realitätsgerecht anzugehen.

Es gibt alle 6 Wochen Fallsupervisionen durch eine externe Supervisorin speziell für diesen Bereich.

Es gibt an allen Werktagen nach der regulären Therapiezeit zusätzlich eine Betreuung bis 22 Uhr durch einen Heilerziehungspfleger und einen Diplom-Psychologen. Ihre Aufgaben umfassen: Stations- und alltagsstrukturierende Gruppen, persönliche Gesprächsangebote zur Bewältigung von Konfliktsituationen, Unterstützung bei der Bewältigung von Gruppenkonflikten, bei der Bewältigung alltäglicher, lebenspraktischer Probleme (Körperhygiene, Ernährung, Umgang mit Geld, Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel), bei der Einhaltung der vorgegebenen Tagesstruktur sowie Betreuung und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten.
Zweimal jährlich wird eine ganztägige Freizeitveranstaltung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit dem Reha-Team der Jugend-Reha durchgeführt.

Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhalten neben der Einzeltherapie Gruppentherapie in Form des sozialen Kompetenztraining und Entspannungstraining  und nehmen bei Bedarf an der psychoedukativen Psychosegruppe der Erwachsenen teil.

Wir sind ein Zentrum für medizinisch-berufliche Rehabilitation für das psychiatrische Fachgebiet. Unsere beiden Standorte im Saarland mit stationären und ganztägig ambulanten Angeboten garantieren umfangreiche, moderne und individuelle Therapiemöglichkeiten.
Träger der Rehabilitationseinrichtung ist die Saarland Heilstätten GmbH (SHG).

Rehabilitandenorientierung
Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit ihren individuellen Biographien, Persönlichkeiten, sozialen Bezügen, Berufs- und Arbeitserfahrungen. Diese Menschen haben eine psychische Störung, der wir mit professioneller Kompetenz und hohem Engagement begegnen. Durch wertschätzenden Umgang miteinander schaffen wir die Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Die Madrider Deklaration „nothing about us without us“* findet durch aktive Mitwirkung des Rehabilitanden in allen Rehabilitationsphasen Anwendung.
Die Beziehung des Behandlers ist geprägt von dem Modell des „shared decision making“, das heißt, Behandler und Rehabilitand treffen bei der Auswahl von Rehabilitationszielen und Therapieschritten gemeinsame Entscheidungen.
Salutogenese findet Berücksichtigung durch Förderung von Autonomie, Partizipation, Zielorientierung, soziale Unterstützung, soziales Klima, durch Eröffnung einer Sinnperspektive und Ressourcenorientierung.
Unser Bestreben ist es, durch qualifizierte medizinische, therapeutische, soziale und pflegerische Hilfe unseren Rehabilitandinnen und Rehabilitanden
Geborgenheit durch Kompetenz und Freundlichkeit
zu vermitteln. Darin sehen wir eine Voraussetzung für den gemeinsamen Erfolg.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Rehabilitandinnen und Rehabilitanden durch die Planung und Einleitung der nächsten Rehabilitationsschritte die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie wieder am Arbeitsleben und/oder am sozialen Leben in der Gesellschaft teilhaben können.
*"Nichts über uns ohne uns" (Erklärung des Europäischen Behindertenkongresses März 2002)

Mitarbeiterorientierung
In unserer Rehabilitationseinrichtung arbeiten qualifizierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie handeln eigenverantwortlich, ziel- und ergebnisorientiert. Wir fördern und unterstützen die Kooperation und Kommunikation aller Berufsgruppen untereinander und sind offen für neue Ideen. Eine transparente Unternehmensstruktur und eine durch Vertrauen geprägte Beziehung zwischen Mitarbeiterschaft und Unternehmensführung unterstützen uns dabei.

Qualitätsmanagement
Wir arbeiten ständig daran, die hohe Qualität unserer medizinischen, therapeutischen, sozialen und pflegerischen Leistungen zu sichern und weiter zu entwickeln. Dazu orientieren wir uns an klar formulierten Vorgaben, überprüfen die Abläufe und setzen erforderliche Korrekturen um.
Durch qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Berufsgruppen bilden wir die Grundlage für eine anerkannte und angemessene rehabilitandenorientierte Behandlung und Betreuung.

Wirtschaftlichkeit
Wir verpflichten uns auf eine leistungsfähige und wirtschaftliche Betriebsführung. Deshalb gehen wir mit den Ressourcen des ATZ/RPK verantwortlich um. Wir stehen zu einer ökonomischen und ökologischen Materialwirtschaft und Entsorgung.

Betriebsführung
Unsere Führungskräfte tragen Verantwortung für eine qualitativ gute und wirtschaftlich erfolgreiche Leistungserbringung ihrer Bereiche. Sie sorgen für das notwendige Zusammenwirken aller Organisationseinheiten unserer Rehabilitationseinrichtung und führen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kooperativ. Die Zusammenarbeit ist gekennzeichnet von Kollegialität, Respekt, Vertrauen, höflichen Umgangsformen und gegenseitiger Achtung.

Zusammenarbeit mit Dritten
Mit den Leistungsträgern arbeiten wir gemäß der Vereinbarungsrichtlinien kooperativ, zeitnah und richtlinienorientiert zusammen. Als Teil des Gesundheitswesens kooperieren wir mit niedergelassenen Ärzten und Therapeuten, Beratungsstellen, Kliniken sowie sonstigen medizinischen und sozialen Einrichtungen. Mit Leistungsträgern, Bildungseinrichtungen, Interessenverbänden und Lieferanten arbeiten wir vertrauensvoll zusammen. Wir sorgen dafür, dass unsere Arbeit gegenüber unseren Partnern und der Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar ist. Die Arbeit und der gegenseitige Austausch in den Bundesarbeitsgemeinschaften sind uns als ordentliches Mitglied wichtig.

Dem Kuratorium gehören Vertreter von Kostenträgern an, die das ATZ belegen und/oder Institutionen, zu deren Zuständigkeit die medizinische und/oder berufliche Rehabilitation gehört.

Nach der Satzung des Kuratoriums entsenden je ein Mitglied

  • der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
  • das Saarland
  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
  • Verband der Ersatzkassen e. V. (VDEK)
  • die Knappschaft Bahn See

je zwei Mitglieder

  • die Deutsche Rentenversicherung Saarland
  • die Saarland-Heilstätten GmbH

Das Kuratorium kann weitere Mitglieder berufen.

Zusammensetzung des Kuratoriums
Deutsche Rentenversicherung Saarland:
Luisa Mertiny, Dr. med. Patric Hennes

Knappschaft Bahn See:
Armin Beck

Verband der Ersatzkassen e. V. (VDEK):
Patric Nieser

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse:
Thomas Maldener

Saarland-Heilstätten GmbH:
Bernd Mege, PD Dr. med. Ulrich Seidl

Das Kuratorium ist zur Willensbildung berechtigt, soweit der eigenständige Organisationsbereich des ATZ berührt ist und Interessen der Saarland-Heilstätten GmbH nicht entgegenstehen.

Aufgaben des Kuratoriums:

  • Änderung von Konzeption und Satzung des ATZ

  • Änderung seiner Geschäftsordnung
  • Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden

  • Stellungnahme zum Wirtschafts- und Stellenplan

  • Stellungnahme zum Jahresabschluß

  • das Recht, den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin des ATZ vorzuschlagen

Satzung
Satzung des Arbeitstrainings- und Therapiezentrums (ATZ) der
Saarland-Heilstätten GmbH, D-66119 Saarbrücken
 

§ 1 Bezeichnung, Sitz, Rechtsnatur

1. Die Einrichtung führt die Bezeichnung:
Arbeitstrainings- und Therapiezentrum (ATZ) -Einrichtung der medizinisch-beruflichen Rehabilitation für psychisch Kranke und Behinderte-

2. Sie hat ihren Sitz in Saarbrücken.

3. Die Einrichtung hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Ihr Träger ist die
Saarland-Heilstätten GmbH. Die Einrichtung ist an die Entscheidungen des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung des Trägers gebunden.

4. Die Einrichtung ist organisatorisch eigenständig und wird als wirtschaftlich
selbständige Einheit mit eigenem Wirtschafts-, Investitions- und Stellenplan
geführt. Sie erstellt einen Jahresabschluss unter Beachtung der für die Saarland-Heilstätten GmbH geltenden Vorschriften.

5. Der Geschäftsführer hat die Abgrenzung durch organisatorische
Maßnahmen sicherzustellen.

§ 2 Gemeinnützigkeit, Ziele, Aufgaben

Die Einrichtung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Sie ist selbstlos tätig, verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, dient öffentlichen Belangen mit Rehabilitationsleistungen für psychisch Kranke und Behinderte und ist im Sinne der gemeinnützigen Zielsetzung wirtschaftlich und sparsam zu führen.

Sie erbringt Rehabilitationsleistungen mit dem Ziel:
a) die Fähigkeit zur Wiedereingliederung durch

  • Aktivierung
  • körperliche und psychische Stabilisierung
  • Training der Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung
  • Heilung, Besserung und Verhütung der Verschlimmerung von
  • Krankheiten zu erreichen, außerdem

b) die Voraussetzung für eine möglichst weitgehende und dauerhafte
Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, auf beschützten
Arbeitsplätzen oder in Werkstätten für behinderte Menschen zu schaffen durch

  • Abklärung von beruflicher Eignung und Neigung
  • Hinführung zu beruflichen Maßnahmen.

c) durch Integrationsmaßnahmen die tatsächliche berufliche Wiederein-
gliederung zu erreichen.

§ 3 Organe

Organe des ATZ sind
1. das Kuratorium
2. der Leiter/die Leiterin der Einrichtung

§ 4 Zusammensetzung, Aufgaben der Organe

1. Dem Kuratorium gehören Vertreter von Kostenträgern an, die das ATZ belegen und/oder Institutionen, zu deren Zuständigkeit die medizinische
und/oder berufliche Rehabilitation gehört.

Es entsenden je ein Mitglied:
a) das Saarland
b) die AOK – Die Gesundheitskasse
c) Verband der Ersatzkassen e. V. (VDEK)
d) die Bundesknappschaft

Je zwei Mitglieder entsenden:
e) die Deutsche Rentenversicherung Saarland
f) die Saarland-Heilstätten GmbH

Das Kuratorium kann weitere Mitglieder berufen.

Die Mitglieder des Kuratoriums können sich vertreten lassen, sie sind ehrenamtlich tätig.

2. Das Kuratorium ist zur Willensbildung berechtigt, soweit der eigenständige
Organisationsbereich des ATZ berührt ist und Interessen der Saarland-
Heilstätten GmbH nicht entgegenstehen.

3. Das Kuratorium hat – unbeschadet der Rechte der Organe der Saarland-
Heilstätten GmbH – folgende Aufgaben:

  • Änderung von Konzeptionen und der Satzung des ATZ
  • Änderung seiner Geschäftsordnung
  • Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden
  • Stellungnahme zum Wirtschafts- und Stellenplan
  • Stellungnahme zum Jahresabschluss
  • Recht, den Leiter / die Leiterin der Einrichtung vorzuschlagen
  • Sonstige Angelegenheiten, die für den Bestand, die Fortentwicklung und den ordnungsgemäßen Geschäftsablauf des ATZ von Bedeutung sind.

4. Der Leiter/die Leiterin der Einrichtung bereitet die Beratungen/Entscheidungen des Kuratoriums vor. Er/sie ist für die Beschlüsse und alle Angelegenheiten des ATZ zuständig, soweit sie nicht vom Kuratorium wahrgenommen werden.
Der Leiter/die Leiterin der Einrichtung ist dabei an Konzeption und Satzung des ATZ sowie die Geschäftsordnung des Kuratoriums gebunden.

§ 5 Leistungsangebote

1. Die Leistungsangebote sind in der Konzeption enthalten.
2. Die Einbindung des ATZ in die regionale Versorgungsstruktur zur Sicherstellung der Nachsorge muss gewährleistet sein. Dazu arbeitet die Einrichtung mit geeigneten Trägern der freien Wohlfahrtspflege und mit Selbsthilfeorganisationen subsidiär zusammen.
3. In Abstimmung mit den Kostenträgern entwickelt das ATZ Strategien und
Methoden der Qualitätssicherung.