Virtuelle Werkstatt
Christian Geiger
Fachliche Leitung
Die Virtuelle Werkstatt beschreitet einen neuen Weg der beruflichen Integration von Menschen mit einer seelischen Behinderung.
Virtuelle Werkstatt bedeutet: eine Werkstatt, die ausschließlich Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen anbietet. Es gibt keine eigenen Produktionsstätten. Die Beschäftigung erfolgt dezentral in der freien Wirtschaft, anstatt in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Die Beschäftigten der Virtuellen Werkstatt können somit in einen normalen Arbeitsalltag von Betrieben und Dienststellen hineinwachsen.
Kontakt
Sekretariat
Telefon +49(0)681/389-1236
Fax +49(0)681/389-1226
vwsthou-shalt-not-spamsb.shg-kliniken.de
Adresse
Reha-Einrichtungen
Virtuelle Werkstatt
Großherzog-Friedrich-Straße 11
D-66111 Saarbrücken
Übersicht
Aufgenommen werden Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht oder nicht mehr gewachsen sind.
- Sie sind berentet oder leben von Grundsicherung.
- Sie möchten weiterhin am Arbeitsleben teilhaben, weil Arbeit für sie Normalität, Tagesstruktur und Stabilität bedeutet.
- Sie sollten in der Lage sein, wenigstens 3 Stunden am Tag zu arbeiten.
- Sie müssen mobil sein, um ihren Arbeitsplatz selbständig erreichen zu können.
Das Einzugsgebiet der Virtuellen Werkstatt ist das Saarland.
Die Virtuelle Werkstatt akquiriert die Arbeitsplätze für eine langfristige Beschäftigung. Sie stellt die notwendige Unterstützung für die Menschen mit einer seelischen Behinderung und die Betriebe sicher. Berufliche Qualifikation, Fähigkeiten und Interesse werden bei der Auswahl der Beschäftigungsbereiche berücksichtigt. Als Beschäftigungsgeber für virtuelle Arbeitsplätze eignen sich grundsätzlich alle Betriebe und Behörden. Vollzeitbeschäftigung ist nicht erforderlich. Die Betreuung, Förderung und Entwicklung der Beschäftigten orientiert sich am individuellen Bedarf.
Die Beschäftigten der Virtuellen Werkstatt erhalten einen unbefristeten Werkstattvertrag und sind sozial- und unfallversichert. Sie erhalten ein Arbeitsentgelt, das sich zusammensetzt aus einem Grundbetrag, einem leistungsabhängigen Steigerungsbetrag und dem Arbeitsförderungsgeld.
Aufgenommen werden geeignete Bewerber im Rahmen des Gesamt-, bzw. Teilhabeplanverfahrens durch das Landesamt für Soziales. Die Aufnahme erfolgt in der Regel unbefristet.
Die Virtuelle Werkstatt ist ein anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX. Sie bietet Leistungen im Arbeitsbereich nach § 58 SGB IX an. Kostenträger ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Die Virtuelle Werkstatt bietet 72 Menschen mit seelischer Behinderung einen angemessenen Arbeitsplatz.
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Team
Die Beschäftigten der Virtuellen Werkstatt werden von einem multiprofessionellen Team bestehend aus Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen/innen, Arbeitstrainer mit sozialpädagogischer Zusatzausbildung, Ergotherapeuten und Psychologen/in betreut.