Idar-Oberstein. Die Inzidenzen im Landkreis Birkenfeld sind immer noch hoch, und die Krankenhäuser des Kreises, insbesondere das Klinikum Idar-Oberstein, versorgen weiterhin zahlreiche Covid-19-Erkrankte. Die Leitung des Klinikums Idar-Oberstein hat sich dennoch in Absprache mit dem koordinierenden Zentrum, der Universitätsmedizin Mainz und dem rheinland- pfälzischem Gesundheitsministerium dazu entschlossen, das seit Anfang Dezember 2021 im Klinikum geltende generelle Besuchsverbot zu lockern. Ab Montag, 2. Mai 2022, dürfen Patientinnen und Patienten in der Zeit von 15 bis18 Uhr täglich von einer Bezugsperson eine Stunde lang besucht werden.
Für Besuchspersonen gilt die 3-G-Regel. Ferner muss während des gesamten Aufenthaltes im Klinikum eine FFP-2-Maske getragen werden. Zusätzlich müssen Besucherinnen und Besucher unabhängig vom Impfstatus ein tagesaktuelles negatives Testergebnis eines offiziellen Testzentrums vorweisen. Die entsprechenden Nachweise müssen beim Betreten der Klinik dem Sicherheitspersonal vorgelegt werden. Weiterhin gelten die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln.
Die bisherigen Sonderregelungen für Eltern minderjähriger Kinder, in der Geburtshilfe und für Angehörige von Patientinnen und Patienten in einer palliativen Situation bleiben weiterhin bestehen und können jederzeit auf der Homepage des Klinikums unter www.io.shg-kliniken.de eingesehen werden.
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Klinikum Idar-Oberstein lockert das Besuchsverbot