Erneut generelles Besuchsverbot im Klinikum Idar-Oberstein
Stark gestiegene Corona-Fallzahlen erfordern erneute Einschränkung
Idar-Oberstein. Aufgrund der aktuell stark gestiegenen Corona-Fallzahlen im Klinikum Idar-Oberstein sowohl bei den Patientinnen und Patienten als auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sieht sich die Leitung des Klinikums Idar-Oberstein zur Sicherstellung der Patientenversorgung erneut gezwungen, ein generelles Besuchsverbot auszusprechen. Hierdurch wird auch für einen Schutz unserer Patientinnen und Patienten und der Mitarbeitenden vor von außen eingetragenen Infektionen Sorge getragen.
Das Besuchsverbot gilt ab Freitag, 29. Juli 2022.
Die bisher bereits geltenden Sonderregelungen für Eltern minderjähriger Kinder, in der Geburtshilfe, für Angehörige von Patientinnen und Patienten in einer palliativen Situation und Schwerverletze bleiben weiterhin bestehen und können jederzeit auf der Homepage des Klinikums unter www.io.shg-kliniken.de eingesehen werden. Über die Gewährung von Ausnahmen des geltenden Besuchsverbots entscheiden die behandelnden Mediziner/-innen nach ärztlichem Ermessen im Einzelfall vor Ort. In jedem Fall ist vor dem Betreten des Krankenhauses ein tagesaktueller negativer Corona-Antigen-Schnelltest vorzuweisen und während des Aufenthaltes kontinuierlich eine FFP2 Maske zu tragen.
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